Inhaltsverzeichnis
- Wann darf eine Videoüberwachungsaufnahme in einem Disziplinarverfahren verwendet werden?
- Was sollte der Verantwortliche unmittelbar nach Entdeckung des Vorfalls tun?
- Vor der Vorlage der Aufnahme müssen die Daten unbeteiligter Personen begrenzt werden
- Wie weit sollte die Anonymisierung der Aufnahme gehen?
- Tabelle: Rohaufnahme und Version zur Vorlage im Disziplinarverfahren
- Muss die Aufnahme auch vor der Vorlage an einen Rechtsanwalt anonymisiert werden?
- Gesichter und Kfz-Kennzeichen - was tatsächlich unkenntlich gemacht werden sollte
- Wie lange darf eine Aufnahme nach Ablauf der Standardaufbewahrungsfrist gespeichert werden?
- Wie organisiert man einen sicheren Beweis-Workflow?
- FAQ - Videoüberwachungsaufnahmen als Beweismittel in einem Disziplinarverfahren gegen einen Arbeitnehmer